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Wir arbeiten mit ausgebildetem Fachpersonal in der Hartasbestsanierung. Das betrifft Außenfassaden, Dächer, Hallenverkleidungen, Rohrleitungen, Lüftungssysteme, Flanschdichtungen und asbesthaltige Eternit-Platten. (TRGS 519 - Technische Regeln für Gefahrstoffe)

In der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe - Asbest) sind die besonderen Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten von Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen sowie der Entsorgung definiert.

Bis vor 20 Jahren war Asbest das am meisten verwendete Isoliermaterial beim Brandschutz, Asbest wurde in großem Umfang als Dachdeckung und Fassadenbekleidung eingesetzt (Asbestzement, z. B. Eternit). Seit Anfang der 80-er Jahre wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Asbestfaser reagiert. In Folge des Verschleißes der Materialien werden die gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt. Die bei Abbruch, Sanierung und Entsorgung freigesetzten Asbestfasern erfordern deshalb zum Schutz der Arbeitskräfte und der Umwelt besondere Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Schutzanzüge, Einhausungen, Absaugvorrichtungen und Befeuchten des zu entsorgenden Materials.

Asbestsanierung kann dementsprechend nicht jeder machen. Das Unternehmen muss seine technische und personelle Kompetenz nachweisen. Das erforderliche Fachwissen im Umgang mit Asbest erwerben unsere Arbeitskräfte auf staatlich anerkannten Lehrgängen.

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